Demo-Hinweis: Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung

Gerne weisen wir euch auf die Demo des neu gegründete feministische Göttinger Bündnis „wir sind laut!“ am 13. Januar 2018 hin:

Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung – gegen §218 und §219!

Demo: 13.01.18, 12 Uhr @ Göttinger Bahnhofsvorplatz
→ kommt in lila!
→ 1. Block ist FLTI* only!

Worum geht‘s?
In Deutschland steht Abtreibung immer noch unter Strafe und wird von den Paragraphen 218 und 219 StGB geregelt. Von einer Verurteilung wird nur unter bestimmten Bedingungen abgesehen: Schwangere Personen müssen sich einer Zwangsberatung unterziehen, 3 Tage warten und die Abtreibung von einem*einer Ärzt*in in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen vornehmen lassen. Die Zwangsberatung ist zusätzlich per Gesetz dazu verpflichtet, schwangere Personen zu einer Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Der §219a regelt im speziellen das Werben für Abtreibungen:

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Diesen Paragraphen nutzen Abtreibungsgegner*innen immer wieder aus um Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen und schwangeren Personen neutrale Informationen zugänglich machen wollen, anzuzeigen und sie damit einzuschüchtern. Diese Paragraphen stehen im Widerspruch zur Informationsfreiheit und körperlichen Selbstbestimmung. Schwangere Personen sollten das Recht haben über ihre Schwangerschaft selbst bestimmen und sich sachliche Informationen einholen zu können.

Warum gerade jetzt?
Am 24.11.2017 stand die Gießener Ärtzin Christina Hänel vor Gericht. Ihr wurde vorgeworfen, über ihre Webseite Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen und damit gegen den §219a zu verstoßen. Abtreibungsgegner*innen zeigten die Ärztin an. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Im Zuge des Prozesses wurde das Thema Abtreibung wieder in den öffentlichen Diskurs gerückt und dem Bundetag eine Petition überreicht, in der die Abschaffung des §219a gefordert wird. Um das Thema in der Öffentlichkeit zu halten und eine gesetzliche Änderung zu erwirken, brauchen wir so viele Menschen wie möglich! Also informiert Euch über das Thema, zeigt Solidarität und kommt zur Demo am 13.01.2018 um 12 Uhr zum Göttinger Bahnhofsvorplatz!

Wir sind laut, in Solidarität mit Kristina Hänel und allen anderen Ärzt*innen, die wegen des §219a strafrechtlich verfolgt werden!
Wir sind laut, für die Abschaffung von §218 und §219!
Wir sind laut, für körperliche Selbstbestimmung aller Menschen!

wirsindlaut.goe@gmx.de