Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein Gesetz zu einem selbstbestimmten positiven dritten Geschlechtseintrag bis Jahresende 2018. Wir knüpfen damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an. Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten. Alternativ könne er aber auch den staatlich erfassten Geschlechtseintrag komplett abschaffen. Erläuterungen Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein neues Personenstandsgesetz mit selbstbestimmtem 3. Geschlechtseintrag.
Dies sind unsere Forderungen:
- Nach der Geburt bleibt der Geschlechtseintrag für alle frei
- Wer will, kann das eigene Geschlecht selbstbestimmt eintragen lassen: mit mehr Optionen als weiblich/männlich unabhängig von Gutachten, Gerichtsverfahren und Nachweisen unabhängig von der körperlichen Konstitution unabhängig vom Alter für alle, die dauerhaft in Deutschland leben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Niemand darf aufgrund der eigenen Geschlechtsidentität diskriminiert oder benachteiligt werden. Deshalb fordern wir in dem neuen Gesetz: einen umfassenden Diskriminierungsschutz Neuregelungen zu allen Fragen, die mit dem Geschlechtseintrag zusammenhängen, wie zum Beispiel die Eintragung als Eltern.
In Kassel finden zwei Veranstaltungen statt:
8.Oktober – Workshop
Transpis malen für die Demo
mit der queeren Jugendgruppe im Malala-Mädchenzentrum, Mittelgasse 22, Kassel
10.Oktober – Demonstration
14:30 Treffen in ASTQR Nora-Platiel-Straße 9, Raum 0404
15:30 Startkundgebung Moritzstraße
16:30 Schlusskundgebung Standesamt und gemeinsame Übergabe der Anträge