Archiv der Kategorie: Termine

Recht auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag?!

Veranstaltung zu den juristischen Regelungen und Möglichkeiten einer dritten Option

Wann: Sonntag, 17.02.2019 um 12:00 Uhr.
Wo: Autonomes SchwulLesBiTrans*Queer+ Referat Uni Kassel (Nora-Platiel-Str. 9, Raum 0404)

Im Jahr 2018 forderte das bundesweite Bündnis Aktion Standesamt 2018 ein Gesetz zu einem selbstbestimmten und positiven dritten Geschlechtseintrag. Diese knüpfte damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an. Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober 2017 ein Urteil gefällt, in dem es ein diskriminierungsfreies Personenstandsgesetz fordert. Trotzdem hat der Bundestag Mitte Dezember beschlossen, dass nur wenige inter Personen unter Vorlage medizinischer Atteste den dritten Geschlechtseintrag „divers“ führen dürfen. Damit bleibt der Eintrag vielen inter Personen weiterhin vorenthalten: sie sind gesetzlich gesehen nicht inter genug. Auch nichtbinären Personen wird weiterhin verweigert ihr eigenes Geschlecht zu benennen. Trans Frauen und trans Männer müssen weiterhin die Gerichtsverfahren nach dem sogenannten Transsexuellengesetz durchstehen. Die Gesetzesreform ändert also bei weitem nicht genug.

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Aktion Standesamt 2018 – Solidemo in Kassel

Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein Gesetz zu einem selbstbestimmten positiven dritten Geschlechtseintrag bis Jahresende 2018. Wir knüpfen damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an. Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten. Alternativ könne er aber auch den staatlich erfassten Geschlechtseintrag komplett abschaffen. Erläuterungen Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein neues Personenstandsgesetz mit selbstbestimmtem 3. Geschlechtseintrag.

Dies sind unsere Forderungen:

  1. Nach der Geburt bleibt der Geschlechtseintrag für alle frei
  2. Wer will, kann das eigene Geschlecht selbstbestimmt eintragen lassen: mit mehr Optionen als weiblich/männlich unabhängig von Gutachten, Gerichtsverfahren und Nachweisen unabhängig von der körperlichen Konstitution unabhängig vom Alter für alle, die dauerhaft in Deutschland leben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
  3. Niemand darf aufgrund der eigenen Geschlechtsidentität diskriminiert oder benachteiligt werden. Deshalb fordern wir in dem neuen Gesetz: einen umfassenden Diskriminierungsschutz Neuregelungen zu allen Fragen, die mit dem Geschlechtseintrag zusammenhängen, wie zum Beispiel die Eintragung als Eltern.

In Kassel finden zwei Veranstaltungen statt:

8.Oktober – Workshop
Transpis malen für die Demo
mit der queeren Jugendgruppe im Malala-Mädchenzentrum, Mittelgasse 22, Kassel

10.Oktober – Demonstration
14:30 Treffen in ASTQR Nora-Platiel-Straße 9, Raum 0404
15:30 Startkundgebung Moritzstraße
16:30 Schlusskundgebung Standesamt und gemeinsame Übergabe der Anträge

 

Aktion Standesamt 2018 Infofrühstück

07.09.2018 – ab 11 Uhr – AST*QR, Nora-Platiel-Str. 9, 34127 Kassel, Raum 404

Die Kampagne Aktion Standesamt 2018 engagiert sich für ein queeres Personenstandsrecht, das intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen berücksichtigt und effektiv vor Diskriminierung schützt. Das bundesweite Bündnis aus Trans*, Inter* und queeren Gruppen, setzt sich sowohl für die Abschaffung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten, als auch für eine selbstbestimmte dritte Option ein: Bei Geburt soll der Eintrag für alle offen bleiben. Später kann sich jede Person, die das wünscht, die Geschlechtsbezeichnung eintragen lassen, die für sie die richtige ist. In der Aktionswoche vom 8. bis 12. Oktober werden bundesweit Menschen gemeinsam und öffentlichkeitswirksam Anträge bei Standesämtern einreichen.

Ihr möchtet im Rahmen der Aktion Standesamt 2018 eine Änderung oder Streichung eures Geschlechtseintrags beantragen oder andere hierbei unterstützen?

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Kollektiver Umgang mit psychischen „Krisen“

– Wie kann solidarische Unterstützung jenseits von Psychiatrie aussehen? –

Sonntag, 14.Oktober | 13:00 – 17:00 Uhr

Was tun wenn nahe Menschen in eine „Krise“ stürzen? Schnell sind Wohngemeinschaften und politische Gruppen überfordert. Wie kann solidarische Unterstützung jenseits von Psychiatrie aussehen? Wo liegen die eigenen Grenzen, und was, wenn es nur noch Konflikte gibt? In dem Workshop geht es darum nach Umgangsstrategien zu suchen, die nicht nur eine Menge unbezahlte Arbeit sind oder sofort die Betroffenen pathologisieren, also für krank erklären. Es gibt zu wenig Ansätze dafür in dieser Gesellschaft, und es ist wichtig, diese miteinander aufzubauen.

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Infoveranstaltung: Es gibt mehr als 2 Geschlechter! Meine 3. Option

https://aktionstandesamt2018.de/

Informationsveranstaltung am 27.08. um 19.30 Uhr in Kassel
Ort: Kollektivcafé Kurbad (Sternstr. 20, 34123 Kassel)

Spätestens seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 3. Option treten die Grundrechte und der Anspruch auf gleiche Teilhabe intergeschlechtlicher und nicht-binärer – sich also weder männlich noch weiblich verstehender – Menschen in den Fokus der Öffentlichkeit. Von der Rechtsordnung werden sie bisher jedoch nicht mitgedacht – das muss sich bis Ende des Jahres durch ein neues Gesetz ändern.

Die Kampagne Aktion Standesamt 2018 engagiert sich für ein queeres Personenstandsrecht, das intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen berücksichtigt und effektiv vor Diskriminierung schützt. Das bundesweite Bündnis aus Trans*, Inter* und queeren Gruppen, setzt sich sowohl für die Abschaffung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten, als auch für eine selbstbestimmte dritte Option ein: Bei Geburt soll der Eintrag für alle offen bleiben. Später kann sich jede Person, die das wünscht, die Geschlechtsbezeichnung eintragen lassen, die für sie die richtige ist.

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Workshop: Trans*sensibilität, Trans*feindlichkeit & solidarische Verbündete

Trans*Menschen sind immernoch zahlreichen Diskriminierungen und Ausschlüssen durch das medizinisch-psychiatrische und juristische System, als auch gesellschaftlichen Strukturen ausgesetzt. Deutlich wird dies zum Beispiel bei Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt oder in der Universität, Beschimpfungen oder Gewalt auf der Straße, Ablehnungen durch Freund*innen und Familie bei einem Coming-Out usw. Mit falschem Namen und Pronomen angesprochen zu werden oder intimen Fragen ausgesetzt zu sein gehört für viele Trans*Menschen zum Alltag. Strukturelle und alltägliche Diskriminierungs- und Ablehnungserfahrungen fördern die Selbststigmatisierung von Trans*Menschen. Folgen sind u. a. eine erhöhte Gefahr für Depressionen und Suizidalität. Für einen akzeptierenden und respektvollen Umgang einzustehen bedeutet häufig viel Anstrengung und ist nicht nur Aufgabe von Trans*Personen selbst. Denn ein unterstützendes Umfeld wirkt sich positiv auf die psychische Stabilität aus.

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Veranstaltungshinweis: Mein Körper, meine Entscheidung? (§218/219 StGB)

Vortrag: Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Montag, 05.März um 19:00
im NEU / Kaffé am Weinberg (Frankfurterstraße 54, 34121 Kassel)


*English below (but the event itself will be mainly in German, we can organize whisper translations)*

Insbesondere die kürzliche Verurteilung der Gießener Gynäkologin Kristina Hänel hat die Debatte über die restriktive Gesetzeslage bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland wieder voll entfacht. Selbsternannte „Lebensschützer*innen“ machen es sich zur Aufgabe, Frauenärzt*innen anzuzeigen, wenn sie Informationen über ihre Tätigkeit, z. B. auf ihren Webseiten, online stellen. Die Paragrafen 218/219 des StGB machen dies möglich und schränken somit das körperliche Selbstbestimmungsrecht ein. Denn: Einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen ist in Deutschland nicht legal, dieser verbleibt lediglich straffrei unter bestimmten Bedingungen. Der Vortrag von Cornelia Krey (ProFamilia) und Nora Szasz und Natascha Nicklaus (die beiden angeklagten Ärztinnen aus Kassel) wird über die gesetzlichen Bestimmungen und deren Folgen für Betroffene informieren und die notwendige Debatte zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auch in Kassel sichtbarer machen.

Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/149920475727233/

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Hinweis: Workshop Ent_ZweiGendernd Sprachhandeln

Wir möchten auf folgenden Workshop am 01.02.2018 hinweisen:

Ent_ZweiGendernd Sprachhandeln. Ein Workshop mit Lio Oppenländer

Warum erscheint die Einteilung von Menschen in zwei Gender – „Frauen“ und „Männer“ – so selbstverständlich und natürlich? Was hat Sprache mit der zweigendernden Wahrnehmung und Kategorisierung von Menschen zu tun? Und wie können die Grenzen des Wahrnehmbaren über Sprachveränderungen herausgefordert werden?

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Demo-Hinweis: Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung

Gerne weisen wir euch auf die Demo des neu gegründete feministische Göttinger Bündnis „wir sind laut!“ am 13. Januar 2018 hin:

Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung – gegen §218 und §219!

Demo: 13.01.18, 12 Uhr @ Göttinger Bahnhofsvorplatz
→ kommt in lila!
→ 1. Block ist FLTI* only!

Worum geht‘s?
In Deutschland steht Abtreibung immer noch unter Strafe und wird von den Paragraphen 218 und 219 StGB geregelt. Von einer Verurteilung wird nur unter bestimmten Bedingungen abgesehen: Schwangere Personen müssen sich einer Zwangsberatung unterziehen, 3 Tage warten und die Abtreibung von einem*einer Ärzt*in in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen vornehmen lassen. Die Zwangsberatung ist zusätzlich per Gesetz dazu verpflichtet, schwangere Personen zu einer Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Der §219a regelt im speziellen das Werben für Abtreibungen:

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