qrewlumne – der ganz normahle Wansinn pt. III

[erschienen in dezentrale_drucksache #3 – Oktober 2018]

there is an alternative to the gender-binary

Ob nun beim altbekannten Problem mit den Toiletten, oder beim Wohngeldantrag, dem Einschreiben an der Uni oder bei sonstigen Formularen – ständig muss sich eins in die Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zuordnen, ob das nun zutrifft oder eben nicht.

Wir leben in einer Gesellschaft, die juristisch bisher nur zwei Geschlechter, „Mann“ oder „Frau“ bzw. „männlich“ oder „weiblich“ kannte. Dass es auch nicht-binäre, also non-binary, genderqueere, genderfluide und viele weitere Geschlechter gibt, wird meistens negiert und für ein reines Hirngespinst abgetan.

Kaum zu glauben, aber 2018 könnte zu dem Jahr werden, in dem alternative Geschlechtseintragungen juristisch ermöglicht werden. Damit könnte auch ein Baustein der Pathologisierung nicht-binärer, genderqueerer und/oder inter* Personen endlich ein Ende haben!

Möglich gemacht hat dies eine von der Kampagnengruppe „Dritte Option“ begleitete Einzelperson. Diese reichte einen Antrag zur Änderung einer Geburtsurkunde hin zum Geschlechtseintrag „inter/divers“ beim Standesamt Gehrden bei Hannover ein. Nach einer Reihe von Beschwerden und Ablehnungen in verschiedenen Instanzen, bestätigte im November 2017 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Anliegen der Kläger*innen und erklärte die bisherige Regelungen des Personenstandsgesetzes für verfassungswidrig, solang diese keine „dritte Option“ ermöglichen, aber Geschlecht weiterhin erfassen.

Leider darf eins sich jedoch nicht zu früh freuen: Am 15. August 2018 beschloss die Bundesregierung nun zwar einen Gesetzesentwurf zu einem dritten Personenstand „divers“. Dieser sieht jedoch trotz den Forderungen von Interessensverbänden weiterhin ärztliche Gutachten als Voraussetzung vor und trifft zunächst keine weiterführende Regelungen, bspw. zur Eintragung von Elternteilen, Diskriminierungsschutz, dem Verbot von nicht-lebensnotwendigen Operationen an intergeschlechtlichen Kindern, Namensrecht oder weiterem.

Die Aktion Standesamt 2018 fordert weiterhin einen selbstbestimmten und positivem dritten Geschlechtseintrag und lädt dazu ein, bei einer bundesweiten Aktionswoche ab dem 08. Oktober 2018 mitzumachen: Menschen, die ihren Geschlechtseintrag streichen oder ändern lassen wollen, können in der Aktionswoche gemeinsam zum Standesamt gehen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Denn: there is an alternative!

Quellen und mehr Infos:
http://dritte-option.de
https://aktionstandesamt2018.de/